· 

Der Fuldaer Weg

Der Weg zu himmlischen Einnahmequellen
Der Weg zu himmlischen Einnahmequellen

Die Idee, Blitzgeräte dort aufzustellen, wo es sich

finanziell am meisten lohnt ist schon älter als diese vertrockneten Äpfel hier und ist auch viel anrüchiger als das

unschuldig zum Vergleich herangezogene Dörrobst. Ich vermute dass die Mehrheit

der Bürger für Geschwindig-keitskontrollen an sicherheits-relevanten Stellen votieren würden- mich eingeschlossen. Andererseits habe ich wenig Verständnis für Disziplinierungsmaßnahmen ohne Sinn und Ziel-außer an mein Geld zu kommen. Da ich den „Fuldaer Weg“ jeden

Tag befahre oder passiere, habe ich ausreichend Gelegenheit, über die wahre Bedeutung dieser Maßnahme der Geschwindigkeitsbegrenzung nachzudenken

und habe nun die wahren Hintergründe verstanden:

Für Ortsunkundige zur Erklärung: Von der B254 kommend, biege ich in den „Fuldaer Weg“ ein, einer etwa

1 km langen Straße zwischen Feldern. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt

70 km/h. Kurz hinter dem Ortseingangsschild steht seit kurzem ein großes Schild: Tempolimit 30- wegen Lärmschutz. Drei Häuser weiter bin ich an einer Ampelkreuzung angelangt. Vom Ortseingangsschild aus kann ich die Ampel schon sehen.

Orts auswärts gilt das Gleiche. Biege ich in den „Fuldaer

Weg“ ab, darf ich das Stück bis zum Ortsausgangsschild 30 km/ h fahren- mehr nicht. So habe ich Zeit, mir endlich mal die Häuser am Straßenrand anzuschauen (viele sind es ja nicht) oder den Fußgängern zuzuwinken. Aber nach dem Ortsausgangsschild: siebzig

Stundenkilometer- zwar nur bis zur nächsten Ampel, also etwa eine Minute lang, aber irgendwie befreiend nach der morgendlichen Drei-Häuser-Schau.

Zwischen den beiden Schildern dürfen Sie 50 km/h fahren!
Zwischen den beiden Schildern dürfen Sie 50 km/h fahren!

Wer jetzt meint, ich schreibe diesen Text nur, weil ich mich über den Strafzettel geärgert habe, dem kann ich bestätigen, dass dies zum Teil zutrifft.

Es war dunkel, nach längerer

Zeit nahm ich mal wieder diesen Weg und habe das Schild „30“ nicht gesehen.

Den größten Teil meines Ärgers besteht jedoch aus der Gewissheit, dass diese sogenannte Lärmschutzmaßnahme (außer den satten

Einnahmen) keinen Sinn macht.

Die innovative Idee der willkürlichen Einrichtung von 30er Zonen als sprudelnde Einnahmequelle wurde ja bereits in der Niesiger

Straße getestet:

Die bessere Mobilitätslösung-schon allein weil man nicht ständig geblitzt wird.
Die bessere Mobilitätslösung-schon allein weil man nicht ständig geblitzt wird.

Hier ist meine Antwort vom 21.06.2017 auf meinen erzwungenen Finanzierungs-

beitrag:

 

An

Straßenverkehrsbehörde

der Stadt Fulda

Schlossstraße 1

 

Betrifft: Aktenzeichen 20966992

 

Ihr Schreiben ist pures Ärgernis. Das Ärgernis beginnt schon

in der Adresse: „Herrn Martina Fuchs“

Und der Anrede: „Sehr geehrter Herr Fuchs“

Diese grob nachlässige Sorgfalt demonstriert einen sehr

befremdlich wirkenden Mangel an Respekt gegenüber den Bürgern, für welche die Behörde doch letztendlich tätig ist oder sein sollte.

Ich bin mir keiner Ordnungswidrigkeit bewusst. Zwar hatte ich schon von der Geschwindigkeitsbeschränkung in der Niesiger Straße gehört, aber den betreffenden Straßenabschnitt eher in der Nähe der Schule vermutet und nicht im Kreuzungsbereich. Im Nachhinein konnte ich mich davon überzeugen, dass tatsächlich ein großes Schild angebracht worden ist. Dieses Schild habe ich,

von der Schlitzer Straße kommend, aber nicht gesehen. Vielleicht liegt es daran, dass das Schild außerhalb des Blickfeldes eines PKW-Fahrers aufgehängt wurde. Mittlerweile wurde das Schild ausgetauscht, wahrscheinlich ging es noch mehr Fahrern so wie mir? In den öffentlichen Medien ist zu lesen, dass 14 Tage nach Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkung die Blitzanlage aufgestellt wurde. Diesen Zeitraum von 14 Tagen wird den Bürgern freundlicherweise gewährt, „damit sich die Verkehrsteilnehmer daran gewöhnen können“. Mag sein, dass dies für alle Verkehrsteilnehmer gilt, die regelmäßig diese Straße benutzen.

Für alle anderen Verkehrsteilnehmer bleibt nur kalter geschäftsmäßiger Hohn übrig. Mir als Bürgerin präsentiert sich die Sache „Lärmschutz in der Niesiger Straße“ folgendermaßen: In diesem Streitfall werden zunächst einmal die finanziellen

Möglichkeiten erkannt. Anstatt sich ernsthaft mit den Konsequenzen einer dringend benötigten Verkehrswende auseinanderzusetzen, wird erst einmal ein neues Geschäftsmodell ausprobiert:

1.Grundlage: Anwohner leiden unter Lärm und Abgasen und

artikulieren ihre Interessen

2. Eine leichte Geschwindigkeitsbegrenzung wird als

Lärmschutzmaßnahme deklariert und durchgeführt.

3. Ein Blitzgerät wird installiert- Und eine neue, verlässliche Einnahmequelle sprudelt.

Tolle Idee: Ich stelle ein Blitzgerät an einer Stelle in der

Stadt auf, wo gewöhnlich 50 km/h zulässig sind, beschränke die Geschwindigkeit auf 30, 40 oder warum nicht auch 45 km/h? Und schon rollt der Rubel.

Zwar wüsste ich gern, mit welchen verlässlichen Parametern der durch diese Maßnahme erreichte Lärmschutz glaubhaft dargestellt werden könnte, aber das ist bin diese Sache wohl eher unerheblich. Hier geht es offensichtlich um die Einnahmen, denn

bereits nach zwei Wochen wurde das Gerät dort aufgestellt. Böse Zungen tuscheln, mit diesen Einnahmen soll die fällige Straßensanierung finanziert werden. Bekanntlich weigern sich

die Anwohner der Niesiger Straße, für die größtenteils durch den Schwerlastverkehr verursachten Schäden aufzukommen und fordern sogar eine Entlastung. Entschuldigen Sie, dass ich in diesem Fall der mir angelasteten Verkehrsordnungswidrigkeit so weit ausgeholt habe. Mir erschien diese Argumentation notwendig, damit Sie verstehen, warum ich dieses Verwarnungsgeld unter keinen Umständen bezahlen kann. Ich bin grundsätzlich sehr FÜR Geschwindigkeitsbeschränkung- natürlich ganz besonders an Stellen, wo es wirklich Sinn macht, z.B. in der Nähe von Schulen usw. Aber ich weigere mich, mich willkürlichen Maßnahmen zu unterwerfen, die keinen anderen Sinn haben, als den Bürgern mit unlauteren Mitteln das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Frau Martina Fuchs

Die wahre Motivation der Ordnungsbehörde habe ich, wie schon erwähnt, nun durchschaut. Ja, es kann gar nicht anders sein:

Der Begriff „Fuldaer Weg“ wird gesetzlich geschützt und als

einzigartige Erschließungs-methode kommunaler Einnahmequellen als Patent angemeldet. Die zwei 30er-Zonen in Horas waren lediglich zwei kleine Versuchsanlagen. Nach dem überwältigenden Erfolg nach der Probephase werden hinter jedem Ortseingangsschild Geschwindigkeitsbeschränkungen eingeführt- 30 km/h, für etwa 100 Meter. (Das reicht, um die provozierten Ordnungswidrigkeiten zu erfassen). Klar kalkuliert ist wahrscheinlich auch der psychologische Effekt auf die erwischten und zahlenden Autofahrer: Man fühlt sich jäh ausgebremst, sobald man Fuldaer Territorium erreicht hat und sollte beim Verlassen der Stadt

Gas geben. Die Lust und Freude am Autofahren soll mit dieser fein durchdachten Maßnahme ausgetrieben werden. Ich nehme an, dass die Stadt Fulda im nächsten Zug das Radwegenetz unter völlig neuen Gesichtspunkten (Gleichberechtigung von Fahrrädern und Autos) reformieren wird. Außerdem wird der öffentliche Nahverkehr ausgebaut, sogar über ein Straßenbahnnetz könnte

man jetzt nachdenken- das Geld wäre ja da-

Dank dem Fuldaer Weg!

Danke, danke, danke!
Danke, danke, danke!

Kommentar schreiben

Kommentare: 0