Beifangkunst-
nenne ich meine Objekte, weil ich Materialien und Fundstücke aus unserer Überflussgesellschaft verwende, die mir im Alltag immer wieder an meine Ufer gespült werden.
Immer wieder finde ich aller feinste Dinge oder Materialien, manchmal habe ich das Gefühl als fänden die Dinge mich.... Als kämen sie zu mir um mich durch ihre Anmut und Schönheit zu erfreuen, meine Sinne anzuregen und meine Fantasie beflügeln.
Ich zerteile, füge neu zusammen, verwandle und ergänze, verändere Funktionen und Bestimmungen und bin glücklich dabei.
Die Resultate können themenbezogen sein oder völlig überraschend.
Der heutige stürmische Tag war perfekt, um endlich diese merk-würdige Figur fertigzustellen.
Schon lange Zeit steht sie in meiner
Werkstatt und war fast fertig. Heute
habe ich die entscheidenden Details ergänzt und sie raus in den Wind gestellt. An den hinteren Federn (Beinen) sind zwei kleine Schlüssel
(als Füße) befestigt. Und hier sieht man sie in Bewegung:
Ihr Name: Schlüsselposition
Objet trouvé- ein kleines Geburtstaggeschenk für die Küche...
noch ein Objet trouvé- war auch ein Geburtstagsgeschenk
Hier sind ein paar unsortierte Einzelstücke:
und hier stelle ich ein paar einzelne Exemplare vor:
Vogeltränke aus Stanzabfällen geschweißt, mit Eisenstab, den man gut in die Erde stecken kann.
Die rot glasierte Keramikschale für
das Wasser steht
auf dem Kranz aus Eisen.
Die Korfsche Uhr
Christian Morgenstern
Korf erfindet eine Uhr
Die mit zwei Zeigern kreist,
und damit nach vorn nicht nur
sondern auch nach rückwärts weist.
Zeigt sie zwei-somit auch zehn;
Zeigt sie drei-somit auch neun;
Und man braucht nur hinzusehn,
um die Zeit nicht mehr zu scheun.
Denn auf dieser Uhr von Korfen,
mit dem janushaften Lauf,
(dazu ward sie so entworfen):
Hebt die Zeit sich selber auf.
Wie ich schon sagte (siehe "Zeiteinteilung)
An der Funktionstüchtigkeit arbeite ich noch. Was die Uhr aber heute schon ganz hervorragend leistet - und das macht keine andere auf der weiten Welt so wie diese: Sie schwingt und bewegt sich ganz wunderschön im Wind und ihre Zeiger bewegen sich wie ein Paar sensibler Fühler !
Im Namen des Volkes
ergeht folgendes Urteil:
Die Angeklagte E. wird wegen ungebührlichem Erleuchten (Bioluminiszenz) zu 9 Monaten Arrest verurteilt.
Begründung:
Die Angeklagte E. stört mit ihrem permanenten Leuchten die öffentliche Ordnung, verstößt gegen gesetzliche Mindestnormen und gesellschaftlich verankerte Sichtweisen.
Noch mehr Bilder finden Sie bei den "Kunststückchen"
Initiative für künstlerische Lebensgestaltung